Investitionsfonds

Wir fordern:

„Investitionsfonds“ Mönchengladbacher Bürger für die Mönchengladbacher Wirtschaft

Beschlussentwurf:

Die Verwaltung möge die rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche
wirtschaftliche Auswirkungen eines freiwilligen von der Stadt geförderten
„Investitionsfonds“ Mönchengladbacher Bürger für die Mönchengladbacher
Wirtschaft prüfen.

Finanzwirksamkeit:

Bessere Entwicklung der Mönchengladbacher Wirtschaft und direkte
Beteiligung der Bürger daran
Begründung:
In Zeiten, in denen das Wirtschaftsgeschehen hauptsächlich von großen

Konzernen und Investoren geprägt wird geraten Soloselbständige oder Start-
Ups immer mehr ins Hintertreffen. Immer mehr kleine Läden, die seit

Jahrzehnten oder teilweise seit über hundert Jahren bestehen müssen
schließen, weil Ihnen die Wirtschaftlichkeit verloren geht. Auch
Mönchengladbach ist hiervon betroffen. Die Rheydter Innenstadt ebenso wie
die obere Hindenburgstraße waren einst gefüllt von kleinen Inhabergeführten
Läden und gleichen heute Geisterstädten. Immer mehr Menschen sehen diese
Entwicklung mit großer Besorgnis und wünschen sich, dass etwas dagegen
getan wird, wissen aber nicht so recht, was getan werden kann.
Gleichzeitig beobachten wir, das immer mehr Menschen sich fragen, wie Sie in
Zeiten von Niedrigzins ihr Geld anlegen sollen und verstecken es bildlich
gesprochen unter dem Kopfkissen, weil Sie nichts damit anzufangen wissen.
Diese beiden Bedürfnisse der Menschen gilt es zusammen zu bringen. Die Stadt
möge deswegen prüfen, wie eine Einrichtung zu schaffen ist, die es
Mönchengladbacher Bürgern ermöglicht einen Teil Ihres Geldes an diese
Einrichtung zu zahlen, die die zur Verfügung stehenden Mittel in die
Mönchengladbacher Wirtschaft investiert, beispielsweise in Form von
Darlehen, aber auch Geschäftsbeteiligungen. Hierbei soll der Fokus auf

Soloselbständige, Inhabergeführte kleine bis mittlere Unternehmen und Start-
Ups liegen.

Grundsätzlich soll die Abstimmung der Investitionsphilosophie auf
demokratischem Wege erfolgen, denkbar wäre beispielsweise eine
Konstruktion ähnlich einer Genossenschaft, bei der die Hauptversammlung
einmal jährlich den grundsätzlichen Kurs nach Rechenschaftsbericht eines
Vorstandes bestimmt. Dies kann ergänzt werden durch digitale
Beteiligungsmöglichkeiten, bei denen die investierenden Bürger von zu Hause
aus abstimmen und/oder diskutieren können. Eine Vorauswahl der Firmen in
die investiert wird ähnlich dem Vorgehen, das bereits heute von der Agentur
für Arbeit angewendet wird, um den Gründungszuschuss zu erhalten wäre
denkbar.
Die Erträge der Investitionsgesellschaft sollen in Form eines jährlichen Zinses an
die Bürger zurück fließen und die Bürger sollen Ihre Investition nach einer
gewissen Bindungsfrist zurück erhalten können. Wünschenswert wäre eine
Beteiligungsmöglichkeit schon mit kleinen monatlichen Beträgen,
beispielsweise ab 25 €, wie dies bei Aktiensparplänen der Fall ist.

Als Vorbilder kann die „Bürgersolargenossenschaft Mönchengladbach eG“
herangezogen werden. Ebenso ist eine Beteiligung oder Einbeziehung von
Kenntnissen der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH zu prüfen.