Anrechnungsfreie Beträge für Jugendliche ab 16 Jahren in Hartz IV Familien

Wir fordern:

Kinder und Jugendliche sollen, solange ihre Eltern ein Anrecht auf Kindergeld haben, die Möglichkeit erhalten sich selbst Geld hinzuzuverdienen, solange es sich hierbei um eine Nicht-Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt. Der erarbeitete Netto-Betrag soll dem Kind/Jugendlichem in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Diese Regelung soll auch BAföG Zahlungen berücksichtigen.

Begründung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene deren Eltern sich im Leistungsbezug durch ein Jobcenter befinden (Hartz IV) können nach der momentanen Gesetzeslage nur einen Freibetrag von 100,00 Euro erwirtschaften, Beträge hierrüber hinaus werden in der Bedarfgsgemeinschaft angerechnet und führen somit zu einer geringeren Zahlung an die Bedarfsgemeinschaft. Die Kontrolle erfolgt wie jetzt bereits, durch die Vorlage der jeweiligen Kontoauszüge.